Am Freitag den 12.10.2018 führten Paul Klimpel und Henry Steinhau ein weiteres Webinar zu OER und Rechtsfragen durch. Es stand unter der Überschrift „Was bringt das UrhWissG den Bildungsakteuren mit Blick auf OER?“

Ausgangspunkte waren das im März 2018 in Kraft getretene „Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ (kurz: UrhWissG) und die Frage, welche Änderungen die neuen Vorschriften für Bildung und Wissenschaft  gebracht haben.

Paul Klimpel, Rechtsanwalt bei iRights.Law, führte dazu aus, dass die Reform einige Erleichterungen für Bildungsakteure brachte. Etwa, weil die Reglungen nun gebündelt in einem einzigen Paragrafen zu finden sind (§60a Urheberrechtsgesetz) und zudem verständlicher formuliert seien. Auch sei nun klargestellt, dass und wie urheberrechtlich geschützte Werke in nahezu allen Bildungseinrichtungen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen – anteilig (15-Prozent-Regel), gegebenenfalls komplett (Werke geringen Umfangs, Bilder etc.) – und dass diese Nutzungserlaubnis nicht auf den tradierten Präsenzunterricht beschränkt sein müsse, sondern auch Online-Kurse oder andere Bildungsformen einschließe.

Trotz dieser Verbesserungen für nahezu alle Lehrenden würde freie Lizenzen und offene Bildungsmaterialien (OER) für die moderne Bildungspraxis aber essenziell bleiben, so Klimpel und Steinhau. Zum einen dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte nach wie nur mit Erlaubnis bearbeitet und weiterverendet werden, daran haben die Reformen nichts geändert. Doch genau das widerspricht modernen Umgang mit Bildungsmedien. Zum anderen sei in digitalen Lehrumgebungen der Bildungsbegriff schwerer abgrenzbar, sodass viele verunsichert seien, ob die Regelungen des UrhWissG auf sie zuträfen oder nicht.

Nach einer kurzen Fragerunde endete das rund einstündige Webinar. Die präsentierten Folien sind als PDF im Contentbuffet verfügbar.

Wer Fragen an dieses Thema hat kann sich gerne per Mail an uns wenden info@jointly.info

Rückblick auf unser Webinar „OER und Rechtsfragen III“
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